
AW: Seite auf Englisch, Betreiber und Server wohnhaft in .de
Wenn der Anbieter in D sitzt gilt auch das deutsche Recht. Dieses Thema ist schon zig mal behandelt wurden. Deswegen dazu nichts mehr.
Es ist allerdings unerwünscht, ein Impressum anzugeben, da genannte Privatperson in Bälde sein Studium abschließt und bei Bewerbungen nicht möchte, ...
Und warum lässt er es dann nicht?
Wenn ich Arbeitgeber wäre, und Personen einstellen müsste, die nicht mal zu dem stehen was sie tuin oder auf "illegale" Art und Weise versuchen Geld zu machen - deren Anschreiben würde ich nicht mal lesen. Ich hoffe nur, die zukünftigen Arbeitgeber der Person sehen das genau so und erkennen den wahren Charakter.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.