
AW: Ist ein Anwaltschreiben per E-Mail mit 1 Woche Frist gültig?
Jaein,... also ich halte einen Anwalt der eine Abmahnung nur per eMail verschickt für ein wenig leichtsinnig. Zwar ist die Abmahnung meines Wissens an keine bestimmte Form gebunden, sondern hat lediglich schriftlich oder mündlich zu erfolgen. Eine eMail wäre meiner Ansicht deshalb nicht gänzlich ausgeschlossen, aber wer sauber arbeitet, macht das dann doch lieber per Einschreiben/Rückschein oder Fax, schon aus Gründen des Nachweises, auch ist hier eine "ladungsfähige Anschrift" eher gegeben als bei einer eMail.
Die Frist ist m.E. angemessen zu bemessen. Die kann auch 24 Stunden betragen, wenn es notwendig ist. Hängt eben vom Einzelfall ab und um was es sich handelt. Die Obergrenze liegt meist nicht über 2 Wochen.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung