Das Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt die Werke eines Menschen, z.B. Fotografien, Tonaufnahmen, Texte, Filme, usw. Die Gesetze sagen aus, dass derjenige, der ein Werk erschaffen hat auch das Recht besitzt über Vervielfältigung, Ausstellung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung zu entscheiden.
Es gibt allerdings Ausnahmen des Urheberrechts. Zum Beispiel dürfen Texte und Musikstücke zitiert werden. Das bedeutet, dass kleine Auszüge ohne Erlaubnis des Urhebers verwendet werden dürfen. Es muss aber kenntlich gemacht werden wer der Urheber ist.
Eine andere Beschränkung des Urheberrechts besteht darin, dass Werke für den privaten Gebrauch vervielfältigt werden dürfen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof dürfen höchstens sieben Kopien hergestellt werden. Weitergeben darf man aber die Kopie eines Werkes nur an Menschen, mit denen man sehr eng verbunden ist.
Wenn wir im Internet nach Informationen, Bildern, Musikdateien oder Videos suchen bedeutet das für uns:
1.Texte und andere Werke dürfen nicht kopiert werden und als eigenes Werk ausgegeben werden. Es dürfen höchstens kleine Stellen als Zitat verwendet werden. Diese müssen aber kenntlich gemacht werden.
2.Musikdateien, Videos etc. dürfen nicht kostenlos heruntergeladen werden, da wir die Person nicht kennen, die die Datei zum Download anbietet und für uns nicht erkennbar ist, ob diese Person die Datei wirklich vervielfältigen dürfte.