
AW: Haftung für Tutorial Content
Beispiel 1 würde ich als möglich halten. Allerdings müsste der Nachweis geführt werden (z.B. durch Wiederholbarkeit) dass der ASchaden tatsächlich dadurech gekommen ist. Und das ist bei programmierung mehr als schwierig 
Beispiel 2 eher nicht. Denn hier geht es ja um was ganz anderes als dasd Programm selbst. Aufgrund des Tutorials dürfte kaum ein Rücktrittsrecht vom Vertrag gerechtfertigt sein. Dazu bedarf es schon eines Grundes, der in dem Vertrag liegt.
Und hilft ein Haftungsausschluss a la "Nutzung dieser Tutorials auf eigene Gefahr" ?
Im Beispiel 1 könnten derartige Hinweise durchaus helfen (Festlegung bestimmter Parameter, die einzuhalten sind)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.