
AW: Eintrag in Webkatalog
1.Kann sich der Betreiber der Webseite auf das Urheberrecht berufen ?
Nein. Urheberrecht hat hier keinerlei Bedeutung.
2. Darf der Webkatalogbetreiber die Löschung des Eintrages verweigern?
Nein, denn es gibt keine Grundlage. Selbst wenn er alle Rechts an dem Eintrag hätte (welche auch immer das sein sollten) kann man einer Auflistung widersprechen.
3. Kann der Webseitenbetreiber dem Webkatalogbetreiber die Werbung mit dem Namen seiner Webseite untersagen und damit indirekt den Eintrag verbieten, wenn dieser den Firmennamen auch als Domain benutzt ?
Nein, denn es liegt kein Verstoß gegen Namens- oder Markenrecht vor. Das kann nur passieren, wenn konkurrierende Interessen bestehen.
Was ich mich frage: Was macht der Betreiber der Liste, wenn die Firma/Seite nicht mehr existiert oder sich inhaltlich neu orientiert?
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.