
AW: Listing und Bewertung von Webseiten auf cuge.org anfechtbar?
1. Muss man als Inhaber einer Webseite generell ein Listing auf *** akzeptieren?
Prinzipiell ja. Ausnahmen können dann gelten, wenn man ineinem falschen Kontext dargestellt wird (zum beispiel eine Seite über einen Kindergarten im Bereich Pornographie oder ähnliches). Dann kann man die Herausnahme vom Betreiber verlangen. Eine blosse Verlinkung (ohne Katgeorisierung) ist kaum "angreifbar".
2. Verletzt die Indexierung von Webseiten auf einem solchen Bewertungsportal das Urheberrecht des Verfassers der Seite?
Klares nein, sonst würde jede Suchmaschine rechtswidrig sein. Solange es öffentlich zugänglich ist, kann es indiziert werden. Allerdings kommt es auch darauf an, was mit den gewonnen Daten gemacht wird. Eine blosse Veröffentlichung als Index (siehe oben) muss man akzeptieren.
3. Ist man als Webseiten-Inhaber verpflichtet, den von *** angebotenen Weg der Beschwerde über eine Bewertung einzuhalten, wenn man sich ungerecht bewertet glaubt oder besteht ein Anspruch auf sofortige Löschung?
Eine Beschwerde muss immer erfolgen, wie soll der Betreiber sonst wissen, das es nicht stimmt. Allerdings kann man die mit bestimmten Rechtsmitteln (Anwalt, einstweilige Vefügung ..) "untermauern", so dass die Prüfung durch den Betreiber eigentlich hinfällig wird und die Löschung sofort erfolgen muss. Allerdings ist hier auch die Kostenfrage zu beachten, da man ohne vorherige "aussergerichtliche" Forderung schnell auf den Kosten sitzen bleibt.
Das alles unter Berücksichtigung des deutschen Rechts. Sobald inter********es Recht relevant ist (z.B. Betreiber ist eine amerikanische Seite) wird es um einiges schwieriger.
Aus dem Weg kann man solchen Problemen gehen, indem man keine Seite im Internet veröffentlicht
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.