
AW: Gbr partnerschaft aus!! (bitte schnelle antwort, danke)
Was will A gegen B tun?
Auch wenn ich das alles nicht ganz verstehe, scheint hier ein normaler Gesellschaftsvertrag zu bestehen, es gilt also alles, was im BGB festgelegt ist. Man müsste jetzt jedes einzelne Problem nehmen und sehen, wie es geklärt ist (Vertetung, Vollmacht ...).
Und was die Kosten angeht - wenn A und B gleichberechtigt waren, haben sie auch nach der GbR die Kosten gemeinsam zu tragen, da bleibt nicht einer auf allem sitzen.
Und letztendlich: Geschlossene Verträge bleiben auch nach Bestehen der GbR bestehen, die "verschwinden" nicht einfach wie eine vage Gesellschaft.
Und wenn A nicht klar kommt kasnn icvh nur den Gang zum Anwalt empfehlen, der kann das vielleicht besser beurteilen als ich das hier kann.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.