
AW: Bestätigungsmails = Spam?
1. Wenn man einen Newsletter verschicken möchte, bietet man normalerweise ein Tool an, mit dem der Benutzer zunächst eine Bestätigungsmail erhalten kann, in dem er seine E-Mailadresse angibt. Wie ich auf dieser Seite gelesen habe, gelten zu Unrecht ausgestellte E-Mails laut BGH nichts als Spam, d.h. man kann dafür nicht bestraft werden, richtig?
Ich kenn zwar das Urteil nicht, aber wegen einer Spam wird man kaum bestraft werden
Der Empfänger kann Unterlassung fordern - und wenn die aus Versehen verschickt wurde, dürfte ihm das auch nicht schwer fallen.
2. In der Mail befinde sich ein Link zur Freischaltung der E-Mail-Adresse, die eingegeben und gespeichert wurde.
Wenn dieser Link nicht geklickt wurde - wie lange darf man die E-Mail-Adresse speichern? Der eigentliche Eigentümer hat schließlich evtl. gar nicht in Datenschutzbestimmungen eingewilligt.
Solange es technisch erforderlich ist. Eigentlich sollte ein solcher Link nicht ewig aktiv bleiben. Und sobald die Funktion deaktiviert ist, darf auch die Email nicht mehr gespeichert sein.
3. Inwiefern gilt Punkt 1 für folgenden Sachverhalt: Man bietet ein Kontaktformular auf seiner Website an, welches bei Auslösung einer Anfrage automatisch eine Bestätigungsmail an die angegebene Adresse verschickt, in der steht: "Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben... Sollten Sie diese Nachricht nicht versendet haben, können Sie Ihre E-Mail-Adresse auf folgender Seite sperren lassen:..." [Natürlich als Hash mit Einsicht einer Datenschutzerklärung]
Solche Mails würde ich problematisch sehen. Vielleicht nicht als Bestätigung, aber verbunden mit der Aufforderung aktiv zu werden. Normalerweise sollte die Email in einem solchen Fall gar nicht gespeichert werden (wenn sie nicht zur Beantwortung erforderlich ist - in dem Fall wäre die Angabe einer fremden Email aber unsinnig, da man dann keine Antwort bekommen würde
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