bei internet-seminaren werden zu übungszwecken e-mail-adressen angelegt. manche betreiber wollen jedoch name und adresse des künftigen nutzers wissen.
ist es rechtlich bedenklich, wenn eine fantasieadresse bzw. name angegeben wird?
bei internet-seminaren werden zu übungszwecken e-mail-adressen angelegt. manche betreiber wollen jedoch name und adresse des künftigen nutzers wissen.
ist es rechtlich bedenklich, wenn eine fantasieadresse bzw. name angegeben wird?
Kommt darauf an, ob die Daten für den Betrieb erforderlich sind (minimalistische Datenhaltung). Wenn ja, könnte eine Falscheingabe ein rechtlicher Verstoß sein.
Die Beurteilung, ob es erforderlich ist oder nicht, müsste man im Einzelfall sehen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.