
AW: Forumsdatenbank offen im Netz

Zitat von
Bigfoot
Für viele User in diesem Forum ist nun nicht der Domaininhaber der Dumme, sondern der "Videoproduzent". Von Strafanzeige wegen 202 StGb - Bruch des Briefgeheimnisses ist die Rede, usw.
Meine persönliche Meinung:
Für mich kommt da eher [URL="http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.html"]StGB §202a[/URL] und [URL="http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202b.html"]StGB §202b[/URL] in Betracht. Könnte mir auch vorstellen, dass der Videoersteller da zumindestens "der dümmste" ist.

Zitat von
Bigfoot
Wie seht Ihr die rechtliche Situation? Ich bin der Meinung, dass der Domaininhaber sich selbst durch die Unterlassung eines wirksamen Schutzes der persönlichen Daten seiner User strafbar gemacht hat.
Ich könnte mir vorstellen, dass zumindestens in Fällen bei denen Fahrlässigkeit vorliegt, der Fahrlässige als Mitstörer haften könnte. Wenn ich in so einer Situation wäre, würde ich mir nicht lange Gedanken machen, ob ich irgendjemandem vielleicht Geld über den Tisch schieben müsste oder nicht, sondern ganz schnell handeln und dem Missstand beseitigen- und das bevor mich jemand dazu auffordert.
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MfG
AHT
Meine Beiträge sind Ausdruck meiner persönlichen Rechtsauffassung und als Diskussionsbeitrag gedacht nicht als Beratung oder Rechtsberatung.