
AW: Software-Lizenzen fehlen
Zu erwarten wäre meiner Ansicht ein evtl. Strafverfahren und Schadensersatzforderungen. Nicht umsonst gibt es verschiedene Lizenzmodelle für Software.
So kann man bespw. mit einer Studenten-/Schüler-Lizenz für private und Lehrzwecke arbeiten, für eine private Webseite wäre es evtl. auch noch zulässig (je nachdem wie weit die Lizenz reicht), aber für gewerbliche Zwecke, z.B. dem Verkauf eines Bildes/Flash-Movies oder dem gewerblichen Erstellen einer Webseite für Dritte, wäre da m.E. von ausgeschlossen.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung