
AW: Verein -> Veranstaltung -> Domain
Ein Recht auf eine Domain gibt es nicht.
Bestenfalls das Recht auf Unterlassung (auch wenn ich das hier als fraglich einschätzen würde). Somit hat der Verein keine andere Möglichkeit, als die Domaine irgendwie zu erwerben, oder darauf zu verzichten.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.