Guten Morgen,
wenn man als Gewerbetreibender Gebrauchtwaren verkauft, welche Bspw. älter als 5 Jahre sind, wie weit muß man dann noch Garantie, Gewährleistungsanspruch, Rückgaberecht usw. geben?
Vielen Dank im vorraus
Gruß
Faun
Guten Morgen,
wenn man als Gewerbetreibender Gebrauchtwaren verkauft, welche Bspw. älter als 5 Jahre sind, wie weit muß man dann noch Garantie, Gewährleistungsanspruch, Rückgaberecht usw. geben?
Vielen Dank im vorraus
Gruß
Faun
Gewährleistung muss immer gegeben werden, allerdings ist meines Wissens die Zeit bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr verkürzt.
Das Widerrufsrecht muss gewährt werden.
Garantie ist sowieso freiwillig, da muss man nichts geben.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Ich würde in solchen Fällen NUR Gewährleistung geben. In ersten 6 Monaten liegt die Beweilast bei VK in letzten Monaten bei K. K wird aber (meine Meinung nach) niemals irgendwas nachweisen können, weil bei Gebrauchten Gegenständen (bis. ca 100 Euro) der Aufwand zu groß sei und es nicht immer möglich ist. Z.B. MP3 Player.... wie kann bitte ein Käufer das nachweisen? Auseinander schrauben (dan erlischt die Gewärhleistung SOFORT).
Also ich behaupte mal, dass ein Gerät, welches 5 Jahre alt ist, gar kein Garantieanspruch mehr hat. Es sei denn, der Verkäufer macht es deutlich.