
AW: Softwarevorstellung und -verlinkung
Meines Wissens darf man Markennamen durchaus verwenden, wenn es sich direkt um das Produkt handelt. Wäre auch unsinnig, wenn ich ein Programm anbieten will und den Namen nicht nennen darf.
Verlinkung ist im Internet auch zulässig.
Etwas anderes ist es, wenn man die Markennamen zum Beispiel als Metatags oder als Schlagwort bei Google verwendet ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.