
AW: Surfverhalten Auswertung in der Firma
Es reicht auch, darauf hinzuweisen, dass es gespeichert wird. Es muss nicht verboten werden. Allerdings ist hier das Mitbestimmungsrecht von Gewerkschaften, falls es sowas gibt, zu beachten.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.