in meiner freizeit betreue ich die homepage einer bürgerinitiative.
anfang august stand in der hiesigen tageszeitung ein interessanter artikel zum thema der BI, den ich 1:1 auf die seite übernommen habe + den dazugehörigen kommentar des autors. ich habe sowohl die tageszeitung, das datum der ausgabe als auch den autor der beiden texte benannt. im gästebuch konnten sich dann die besucher zum inhalt dieses artikels äußern.
jetzt will mir der verfasser wohl wegen verletzung des urheberechts an seinen beiden artikeln rechtliche schritte anhängen!
was kann er denn überhaupt unternehmen?
die betreffenden artikel habe ich heute vorsichtshalber mal gelöscht.