
AW: Ortsname in Domain; Ärger dennoch vermeidbar?
Gäbe es denn für diese armen Schweine Möglichkeiten, drohenden Ärger von vornherein zu vermeiden?
Natürlich, indem man von einem möglichen Inhaber des Namensrechts und von den möglichen Benachteiligten im mWettbewerbsrecht die Genehmigung einholt. Allerdings sollte man wissen, wer da kommen könnte 
Z.B könnte der betreffende Betreiber doch ganz oben auf die Indexseite in fetter Schrift schreiben, dass es viele andere Anbieter in dem Ort gibt und gleich auf Suchmöglichkeiten verweisen, die alle Anbieter auflisten. Er könnte auch gleich einen Alleinvertretungsanspruch verneinen und deutlich angeben, dass er nicht in Beziehung zu der Kommune steht und die Mitwettbewerber ebenso qualifiziert sind.
Das bringt absolut nichts. Denn der andere müsste sich darauf einlassen.
Und wie sieht es aus, wenn es eh schon mehrere Betreiber wären, die z.B. in einer Bürogemeinschaft miteinander arbeiten, aber eigene Geschäfte, wenn auch gleicher Art, unterhalten? Dann wäre es ja schon nicht einer alleine, der Besucher hätte ja schon eine Wahlmöglichkeit.
Es könnte aber immer noch jemanden geben, der in dieser "Wahlmöglichkeit" nicht enthalten ist und damit einen Wettbewerbsnachteil sehen würde.
Und dann könnte man ja auf der Indexseite Mitbewerbern anbieten, sich direkt verlinken zu lassen. Dann wäre das ganze ein offenes Angebot in das sich jeder Mitbewerber eintragen lassen kann, warum sollte da noch jemand was dagegen haben?
Nur will das vielleicht jemand nicht ...
Und, wenn das ganze noch nicht reicht, könnte der Betreiber auf der Indexseite erstmal allgemeine, völlig neutrale, Informationen zum Geschäftsgebiet veröffentlichen und von dort, unter Beibehaltung der obigen Maßnahmen, auf die einzelnen Gewerbetreibenden verweisen.
Gleiche Antwort.
Und all deine anderen Tipps: Nein. Das reicht nicht und bringt alles nichts. Wenn es gegen das Namensrecht oder das Wettbewerbsrecht verstößt kann man das auch nicht mit tollen Sätzen wieder gut machen.
Eine Lösung wäre natürlich, sich mit allen anderen zu einigen, dass man den Namen verwenden darf, nur eine solche Einigung in Bezug auf Wettbewerbsrecht sehe ich als praktisch unmöglich an, schon allein wegen der konkurrierenden Interessen.
Bezüglich Namensrecht kann man sich vielleicht einigen, aber auf die Dauer wird das auch nicht funktionieren.
Meiner Meinung nach sollte man sich einfach etwas einfallen lassen und versuchen, über einen eigenen guten Namen Kunden zu bekommen als Namen oder Bezeichnungen auszunutzen ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.