
AW: Artikel nicht bezahlt - Was nun?
Vielleicht ein vorgefasster Text?
Den gibt es im BGB §433 
Ansonsten eben eine Mahnung - nachweislich per Einschreiben. Komt B der Forderung immer noch nicht nach, Anwalt einschalten und Forderung einklagen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.