
AW: Veröffentlichung alter Werbeanzeigen aus der DDR

Zitat von
W311Camping
Ist es erlaubt alte Werbeanzeigen aus einem Atlas von 1959 aus der ehemaligen DDR im Internet zu veröffentlichen?
Wenn die Anzeigen oder Teile davon (Bilder) urheberrechtlich geschützt sind, nicht ohne Erlaubnis der Rechteinhaber. Es sei denn, die Urheber sind länger als 70 Jahre tot - das passt aber mit DDR zeitlich nicht wirklich zusammen.
Erschwerend käme hinzu, dass es die damalige Firma nicht mehr gibt.
Das ändert nichts an bestehenden Urheberrechten.
Geht man in solch einem Falle ein Risiko ein solche Anzeigen als "zeitgenössische Werbung" im Internet auf einer privaten Seite zu veröffentlichen?
Wenn es sich um geschützte Werke handelt und wenn ein Rechteinhaber darüber stolpert - ja.
Die Veröffentlichung dient keinem kommerziellen Zweck sondern soll nur die damalige Werbung in ihrer Art dokumentieren.
Im Prinzip egal. In engen Grenzen könnte das Zitatrecht (§51 UrhG) in Betracht kommen. Wäre im konkreten Einzelfall zu prüfen.
Die meisten werbenden Firmen sind heute gar nicht mehr am Markt, von daher sind Nachforschungen zwecks Urheberrechten sehr schwierig.
Die Firmen haben sowieso keine Urheberrechte, die haben höchstens Nutzungsrechte. Urheber können nur natürliche Personen sein, also Zeichner, Texter, Fotografen... (Ausnahme: eine juristische Person erbt das Urheberrecht.)
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.