
AW: Urheberrecht Web******er Bilder
Bestimmt. Verklagen kann man immer, auch wenn kein grund besteht.
Wer ist bei Produktbildern Urheber?
Wenn nichts anderes vereinbart ist (zum beispiel Auftragswerke) derjenige, der die Bilder erstellt hat.
Derjenige der die Raw files mit exif Daten besitzt
Nicht unbedingt. Wenn er nicht der Urheber ist, könnte er ein Nutzungsrecht haben, was der Urheber wieder zurückziehen kann.Es gibtz auch sogenannte Miturheber, das ist dan, wenn beide an der Erstellung der Bilder mitgewirkt haben.
Sind Produktbilder ueberhaupt schutzfaehig?
Eine Urheberschaft gibt es immer. Und die kann auch geltend gemacht werden. Eine "Schutzfähigkeit" würde ich eher im Markenrecht sehen. Micht würde interessieren, ob die vom Gericht gemachte Einschätzung "nicht schutzfähig" sich tatsächlich auf das Urheberrecht bezog. Denn das würde ja bedeuten, das die Bilder gar keine Werke im Sinne des Urheberrechts darstellen würden.
Was wenn A die Bilder neu macht?
Dann hat B logischerweise keine Handhabe
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.