Hallo,
angenommen eine Person kauft im Internet Ware, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen ist zusammen mit Ware, für die das Widerrufsrecht gilt.
Die Ware wird nicht zugestellt und an den Verkäufer postwendend retourniert, da die Person abgeblich nicht anzutreffen war.
Kann sich der Verkäufer weigern, den kompletten Preis zu erstatten (also auch den, der Ware, für die das Widerrufrecht zutrifft), da der Käufer nicht anzutreffen war?
Was passiert, wenn der Käufer angibt, er war am Zustelltag zu Hause? Wer ist hier in der Beweispflicht?