
AW: Rechnung für VÖ eines Fotos
Nun fragt man sich doch, wo ein Webmaster, User oder ein Blog-Besucher ein "herrenloses" Foto verifizieren soll, zumal (nach meinem Dafürhalten) die Verantwortung (Watermark, etc.) beim Copyrightinhaber liegt, da - wie sich postum feststellen ließ - noch nicht einmal ein entsprechender Hinweis auf den Seiten des Rechnungsabsenders existiert.
Genau da ist dein Irrtum, denn das ist nach deutschem Recht völlig egal. Für das Urheberrecht (so heißt das übrigens im deutschen Rechtsraum) ist die Kennzeichnung (egal wie) absolut nicht notwendig, da das Urheberrecht unabhängig davon gilt.
Wie erwähnt, der "Fall" ging quer drch die Medien und ein öffentliches Interesse ist nicht zu leugnen. Das Foto besitzt keinerlei Printqualität und ist mit 72 DPI gerade noch "erträglich".
Auch die Qualität, die Anzahl der Veröffentlichung (mit oder ohne Genehmigng) ist völlig egal und nebensächlich. Jede einzelne Urheberrechtsverletzung ist ein Fall für sich. Dabei ist es auch egal, wo der Verletzer des Urheberrechts das Bild her hat - entscheidend ist, das der Urheber seine Urheberschaft nachweisen kann.
- die Rechnung traf nach 3-monatiger VÖ des Fotos im Blog ein
Verjährungsfrist ist meines Wissens 2 Jahre. Also ist das noch ziemlich schnell gewesen.
So ist das nun mal: Wenn man anfängt Bilder zu klauen, sollte man die Konsequenzen kennen
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.