Hallo,
ich würde gerne eure Meinung zu folgender Frage hören:
Angenommen ein Hersteller A bietet auf seiner Webseite ein Produkt an. Für weitere Informationen zu diesem Produkt verweist er auf eine externe Webseite, die einem anderen Betreiber B gehört.
Auf der eigenen Webseite von A sind diese Informationen nicht verfügbar. Der Kunde ist also gezwungen die Webseite von B zu besuchen, wenn er sich über das Produkt von A informieren will. Wenn er das Produkt kaufen will, muss er sich aber an A wenden. Der Betreiber B stellt nur die Informationen zur Verfügung, aber er bietet das Produkt nicht zum Kauf an.
Nun distanziert sich A auf seiner Webseite ausdrücklich von den Inhalten aller verlinkter Webseiten, mit dem üblichen Standardspruch.
Ist das überhaupt zulässig, dass ein Hersteller einerseits seine Kunden ausdrücklich auf eine externe Webseite verweist, sich aber andererseits davon distanziert? Angenommen auf der Webseite von B stehen Inhalte, die nach UWG abgemahnt werden könnten. Ist in diesem Fall A für die Inhalte der Webseite von B mitverantwortlich?
Ich bedanke mich schon jetzt für alle Meinungen zu dieser Frage.