
AW: Auszüge aus Büchern etc. ++ Urheberrecht
Wann und wie zu zitieren ist, steht im UrhG, insbes. § 51
Dieses geistige Eigentum wird auch anhand von Grafiken veranschaulicht.
Was ist darunter zu verstehen? Kopien/Scans aus Büchern? Wenn ja, wäre ich da vorsichtig. Das kann u.u. nur mit Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers erlaubt sein.
Das gilt auch für die Grafiken (keine Bilder!), denn: Wenn sie anders aufbereitet werden, können sie dann veröffentlicht werden? Oder gilt es auch hier ausdrücklich die Quelle zu nennen?
Auf Grafiken können geschützt sein. Eine "Aufbereitung" könnte eine Bearbeitung darstellen. Das wäre nur mit Zustimmung erlaubt.
[URL="http://forum.e-recht24.de/search.php"]hier klicken für die Forensuche[/URL]
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung