
AW: Haftungsfrage: Provider oder Privatperson (bei Urheberrechtsverletzung)
Gibt es hier eine Grundlage, wie man herausfinden kann, wer haftbar ist für diese Urheberrechtsverletzung?
Verantwortlich und damit haftbar ist immer der Verletzer. Im Beispiel würde ich sagen, dass die Urheber sich durchaus an X wenden kann, und dieser die Forderungen an Y weiterleiten kann. Zahlt Y nicht, bleibt X darauf sitzen.
Grundlage ist meines Wissens das TMG (Dienstanbieter, Kontrollpflichten).
Egal ob hier entgeltlich gearbeitet wurde oder nicht, es besteht ein Vertrag zwischen X und Y - und den gilt es zu beachten (Verträge können auch mündlich oder konkludent geschlossen werden)
Und was kann als Strafe drohen außer den Forderungen der Autoren?
Es kann strafrechtlich und zivilrechtlich vorgegangen werden. Strafrechtlich wäre sicherlich Geldstrafe, zivilrechtlich die entsprechenden Forderungen. In dem Fall solte man sich bei einem Anwalt erkundigen.
Es gab nur mündliche Absprachen zwischen Privatperson und Provider und auch keine finazielle Übereinkunft oder sonstige Kontakte. Es basierte auf Vertrauen...
Was offensichtlich missbraucht wurde. Aber damit hätte Y rechnen können und müssen
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.