
AW: Recht auf ein privates Video
Ich denk die Ausgangssituation ist etwas unklar oder? Handelt es sich um eine direkte Verbindung zwischen zwei Personen, die da über Webcam Dinge tun, oder ist es tatsächlich eine Seite, auf die man einfach drauf gehen kann um Person X zu beobachten.
In beiden Fällen denke ich aber, dass schon nach dem UrhG eine Weitergabe des Films nicht erlaubt ist, da Urheber hier der sein wird, der sich da selbst filmt.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.