
AW: ebay : Schadenersatz wegen negativer Bewertung ?
Wenn man nachweisen kann, dass in dem ersten Brief stand, dass Schadensersatz nur dann fällig wird, wenn die Bewertung nicht entfernt wird und man diese Bedingung (ohne schuldhaftes Zögern oder fristgerecht) erfüllt hat, gibt es keine Grundlage mehr für die Forderung.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.