Es gibt ja etliche Möglichkeiten, um an Domains zu kommen. Freie reservieren, abkaufen, einklagen...
Was wäre, wenn jemand versucht, einfach eine fremde Domain in Eigeninitiative zu kündigen, um sie sich dann zu eigen zu machen?
Es gibt ja etliche Möglichkeiten, um an Domains zu kommen. Freie reservieren, abkaufen, einklagen...
Was wäre, wenn jemand versucht, einfach eine fremde Domain in Eigeninitiative zu kündigen, um sie sich dann zu eigen zu machen?
Dann wird die Kündigung normalerweise nicht ausgeführt, da der Inhaber bei vernünftigen Providern die Kündigung bestätigen muss. Also schon die Wahl des Providers entscheidet, ob sowas Erfolg haben kann oder nicht.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Was, wenn doch? Da die Kündigung unrechtmäßig wäre, müsste der Anbieter diesen Fehler wieder Rückgängig machen. Könnte man den dadurch entstandenen Aufwand/Ausfall geltend machen?
Geändert von 626 (09.09.2008 um 12:58 Uhr)
Wenn doch gibt es meistens das Problem, dass die Domainen dann schon wieder weg sind.
Dann wird es für den, der die Domaine verwaltet hat richtig haarig.
[url]http://forum.e-recht24.de/3346-domain-stillgelegt-gestohlen.html[/url]
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