
AW: AGBs mit versteckter Zahlungsaufforderung
Wenn nicht eindeutig erkennbar ist, das man zahlen muss, kann man dem widersprechen. Bei versteckten Kosten gab es schon genügend Urteile, die das ablehnen.
[url]http://www.e-recht24.de/news/schuldrecht/417.html[/url]
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.