
AW: Teure Armbanduhr aus Reparatur nicht zurück erhalten
Wenn man einen Anspruch hat, kann man den geltend machen. Nur muss man diesen Anspruch nachweisen können.
Nur wer gibt schon einen Wertgegenstand ohne Beleg ab, das würde ich fast als grob fahrlässig bezeichnen, was bei der Bewertung, ob der Anspruch besteht, berücksichtigt werden könnte.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.