
AW: Post von Stadtplandienst.de
Sind die 4100€ nun Streitwert oder die Forderung? Jedenfalls:
Es kommt m.E. auf den Ausschnitt an. Welche Karte wurde benutzt, wie groß war dieser, handelt es sich bei der Webseite um eine private oder gewerbliche Seite?
Berechnet wird der Schadensersatz dann meist anhand der sog. Lizenzanalogie, einer Art "was wäre wenn"-Grundlage zur Berechnung, man überlegt hierbei, was hätte der Verletzer für einen rechtmäßigen Erwerb einer Lizenz für das verwendete Werk zahlen müssen, sowie einen kleinen Aufschlag. Dann kommen meist noch die entsprechenden Anwaltsgebühren hinzu.
Wenn man die 4100 auf 3 Karten umlegt, sind das in etwa 1366€ pro Plan.
Beträge von 800 oder 820€ wurden schon als angemessen bewertet. (AG Charlottenburg Az.:231 C 252/04 oder auch OLG Hamburg 5 W 3/04). Gegensätzlich entschied aber ein anderer Richter des AG Charlottenburg (Az.: 234 C 58/07, siehe auch [URL="http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/672.html"]hier[/URL])
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung