Man nehme an es exestiert ein nicht eingetragener Verein der sich nun ins Vereinsregister eintragen lassen will, der Name des nicht eingetragenen Vereins ist aber nun leider identisch mit einer später entstanden Onlinespielergemeinschaft.
Kann der nicht eingetragene Verein nun auf seinen Namen bestehen und fordern das diese Onlinespielergemeinschaft den Namen sowie die domain ändert wenn der nicht eingetragene Verein die selben Ziele verfolgt wie die Onlinespielergemeinschaft?
Hat da schon wer erfahrungen gemacht.
MFG
Just an Obi