
AW: Kündigung DSL Vertrag
Das Formerfordernis ist durchaus machbar, wenn der Dienstleister das Formerfordernis bei Vertragsschluss bekannt gegeben hat (zum Beispiel über die AGB) und man dem zugestimmt hat.
Was die Frist betrifft, hier würde ich durchaus sehen, dass diese eingehaölten wurde.
Somit müsste man die Kündigung zivilrechtlich durchsetzen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.