
AW: Diebstahl von Content
Woran kann man denn erkennen ob diese "Schöpfungshöhe" erreicht ist?
Garnicht. Das ist immer im speziellen Fall zu entscheiden. Und wenn man sich nicht einig wird gibt es dafür die Gerichte, die das letztendlich beurteilen.
Muss ein solcher Artikel mit dem Hinweis versehen werden, dass Kopieren (Klauen) bzw. Weiterverbreiten nicht gestattet ist, oder gehts auch ohne?
Nein, das Urhebergesetz gilt in D auch ohne Kennzeichnung.
Wie beweißt man, dass man selbst den Artikel verfasst hat, bzw. zuerst auf der eigenen Homepage hatte? Theoretisch könnte ich einen Artikel klauen und später behaupten, der eigentliche Verfasser hat ihn von mir geklaut.
Das ist nun mal das Problem. Wenn man der Urheber ist, kann man es sicherlich auch irgendwie nachweisen. Die "Waybackmachiney" ist übrigens auch kein anerkannter Beweis. Sinnvoller sind irgendwelche Nachweise oder Zeugen.
Ich würde den betreffenden Webmaster anschreiben, ihn auf seine Urheberrechtsverletzung hinweisen, Frist setzen bis wann die Inhalte weg sein müssen.
Was wenn er dem nicht nachkommen würde?
Dann geht man zivilrechtlich dagegen vor und fordert Unterlassung. In der Regel erfolgt das über eine Abmahnung.
Was ist eigentlich genau "geklaut"?
Wenn es mit dem Werk in Verbindung gebracht wird. Alöso eindeutig erkennbar ist. Dazu gehören bei Bildern auch Bearbeitungen, bei Texten sind es in der Regel Zitate. Die Länge der Zitate und die Zusammenstellung ist dabei unerheblich, es muss nur erkennbar sein.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.