
AW: Schadensersatz und Haftung
Wenn A Zugriff auf B hat (Voraussetzung für den Schadensersatz) sollte A alles an B weitergeben: Kosten der Abmahnung, die Abmahnung, Unterlassungserklärung selbst - denn schließlich hat B das Recht verletzt ... und natürlich die Kosten für das Entfernen.
Wenn nicht (was bei Foren meist der Fall ist), wird A wohl auf dem Ganzen sitzen bleiben.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.