
AW: Anzeige wegen Betrug (trotz Kulanzzahlung von Ebay)
Die Zahlung hat nicht das Geringste mit dem Sachverhalt des Betrugs zu tun - wen dieser dann gegeben ist. Auch bringt so eine Anzeige (Betrug ist Strafrecht) dem Käufer eigentlich nichts, da er sein Geld zivilrechtlich zurückfordern müsste. Wenn eBay das also übernimmt, spart sich der Käufer lediglich das zivilrechtliche Vorgehen, strafrechtlich kann aber trotzdem gegen den Verkäufer vorgegangen werden. Nur ob das irgendwelche Auswirkungen haben wird, steht in den Sternen ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.