
AW: Abmahnung wegen Photokopieren
1. gibt es für dieses Vergehen, was A gemacht hat eine Rechtsprechung, wie hoch der Schadensersatz sein darf. Oder ist das reine Willkür und die Tatsache "wenn das Geschäft nicht läuft, dann machen wir damit Kasse.
Also Willkür ist das eher weniger. Der Betrag geht meiner Ansicht schon in Ordnung. Man muss ja auch sehen das darin meist auch Anwaltskosten etc. enthalten sein können, sowie Lizenzgebühren usw. (Lizenzanalogie)
2. Muß er nicht belegen das er deswegen Umsatzeinbußen hatte.
Nein, da die Berechnung anhand der o.g. Lizenzanalogie ermittelt wird. Mit einem Schaden hat das nichts zu tun. Das Prinzip ist hierbei, dass ein Verletzer nicht besser gestellt werden soll, als jemand der legal eine Lizent erworben hat. Er zahlt entsprechend "nachträglich" eine Lizenzgebühr, sowie einen Aufschlag, mal sehr vereinfacht dargestellt. Ob es auch in Wirklichkeit zu einer Lizenzerteilung gekommen wäre, ist hierbei unerheblich, es gilt nur das der Rechteinhaber eine Verwendung ohne Gebühr wohl nicht erlaubt hätte.
Als Grundlage nimmt man zur Berechnung in der Regel branchenübliche Werte, für den "Aufschlag, den erzielten Umsatz, bzw. möglichen Umsatzes.
3. B hat zwar ein Homepage aber ausser ein Strahlendes Weiß undein Hinweis das da demnächst ein "laden" ist, ist da nix zu finden.
B behauptet aber A hätte von der Homepage kopiert. A hat aber im
ebay kopiert.
Naja, ob er eine Webseite hat oder nicht, ist m.E. ja unerheblich. Wenn er Urheber eines Textes ist der urheberrechtlichen Schutz genießt, reicht es den bei eBay zu veröffentlichen. Von wo der Text dann kopiert wird, ist dann nicht so wichtig wie ich finde.
4. A hat aber ehr Angst die Abmahnug zu unterschreiben wegen Punkt 3 ( Abschrift.
Die Angst kann nur eine ausführliche Rechtsberatung nehmen. Nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt, bzw. in der vorliegenden Form gerechtfertigt. Ob man es unterschreiben sollte oder nicht, kann nur ein Anwalt genau sagen.
5. Ist B nicht verpflichtet sein "Werke" zu sichern, so das man sie nicht kopieren kann, oder ist das bei solchen Sachen wie beim Angeln, halte einen Fisch hin mal schauen ob ein Blöder anbeißt?
Nein, eine Pflicht zur "Sicherung" gibt es nicht. Wäre auch schwer umzusetzen. Bei Musik und Software ist das noch möglich, bei Büchern und Texten im Internet wird es schwer. Aus Büchern kann ich immer abschreiben. Eine solche Pflicht würde den Urheberschutz ja ad absurdum führen. Ein "rechtsklick"-Schutz, kann man einfach mit strg+c oft umgehen, bzw. durch aufrufen des Quelltextes.
"Abwarten" bis jemand anbeißt ist das nicht.
Also zusammenfassend, ich würde, trotz der evtl. Kosten, einen Anwalt aufsuchen. Dieser kann die Abmahnung ausführlich prüfen und auf die Einzelheiten des Sachverhaltes eingehen und natürlich sagen ob die Abmahnung rechtmäßig ist oder nicht. Für Grafiken/Bilder liegt ein Schutz vor, nur bei Texten muss dies m.E. nicht immer der Fall sein. Was die Höhe angeht, so sehe ich da noch kein Problem.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung