
AW: generischer Markennamen
Also auch bei Tempo und Co. wäre ich vorsichtig, trotz Gattungsbegriff. Ich mein mich erinnern zu können, das der BGH bei der Verwendung von Gattungsbegriffen eine Irreführung der Nutzer nicht geduldet hat. Biete ich also unter Tempo-info einen onlineshop für Bücher an, wird das der Nutzer wohl kaum erwarten. Biete ich Informationen über Taschentücher an, ist das wohl zu erwarten, genauso wie schnelle Autos.
Unter einer "Tesa"-Seite, erwartet man entsprechend etwas zu klebenden Materialien, weil tesa nun mal mit Kleber in Verbindung gebracht wird, nicht aber mit Eis, auch wenn das unter Umständen auch mal klebrig sein kann.
Ich würde eine solch angestrebte Domain evtl. vorher prüfen lassen. Bei Gattungsbegriffen kann man sich auch schnell vergreifen. Beispiel Google, "to google" is schließlich auch schon mehr oder weniger in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen... aber ob man Google anderweitig verwenden sollte... ?
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung