
AW: Fremdanmeldung bei Newsletter strafbar?
Lohnt sich wohl eher nicht. Zumal es schwer sein dürfte herauszufinden wer die Email in den Verteiler hat eintragen lassen. Der Aufwand wäre wohl kaum verhältnismäßig wie ich finde.
Auch ist m.E. das Problem für den Inhaber der Email eher gering. Meist muss man einen Newsletter bestätigen, bevor man überhaupt in die Vertrilerliste aufgenommen wird, notfalls kann man sich da auch schnell wieder austragen lassen.
Warum also deshalb gleich eine Lawine lostreten? Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind so schon überlaufen genug.
Solange die Email nicht für solche Dinge missbraucht wird, also der Täter jemanden in hunderte von Newslettern einträgt, würde ich da keinen Sinn drin sehen etwas wie Unterlassung o.ä. zu fordern.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung