
AW: Ebay: Käufer will zurücktreten, Anwalt droht mit Klage
- Er hat einen Vertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen, den habe er noch nie gesehen. Wenn er den Artikel abholen soll, geht er davon aus, dass der Verkäufer den Artikel übergibt.
Naja, das man den Verkäufer bei Online-Käufen nie sieht, ist wohl eher normal. Das jemand anders die Übergabe tätigt, ist m.E. durchaus legitim, B kann schließlich einen Stellvertreter benennen.
Im Supermarkt schließt man den Kaufvertrag ja auch nicht mit dem Verkäufer, der einem die Ware in die Hand drückt.
- Die beschriebenen Zubehörteile hat er nie gesehen und wurden ihm nicht ausgehändigt
A scheint auch nicht danach gefragt zu haben. Zumindest laut dem hier geschilderten SV. Die lagen vielleicht auf dem Tisch in der Küche. 
- Er durfte den Fernseher nicht ausprobieren. Man hätte nur den Stecker einstecken müssen. ->defekt?
Ist nen Indiz, mehr aber auch nicht. Man kann daraus natürlich vermuten das sie etwas verbergen wollte, muss aber nicht sein. Vielleicht hatte die auch gerade nur das Mittagessen in der Pfanne und wollte A und seine Begleitung nur schnell wieder aus dem Haus haben. Mal so als Gegenvermutung.
Selbst wenn er defekt gewesen wäre, hätte A nicht wirklich dumm dagestanden. Meines Wissens hat man schließlich auch bei einem Privatkauf einen Mängelanspruch, sofern er nicht rechtswirksam ausgeschlossen wurde. (bei Privatverkaukf)
- Der Verkäufer hat Käufer A selbst über die Frau ausrichten lassen, dass sie den Fernseher "stehen lassen können"
Nur, was hat er wirklich damit ausdrücken wollen? Man kommt schließlich nicht immer so einfach aus einem Vertrag.
- Auch das Angebot den Fernseher noch abzuholen war Unsinn, Käufer A gibt doch keiner unbekannten Person 100€ in die Hand. Er will den Verkäufer treffen.
Das C dem A unbekannter als B ist, bezweifel ich, aber sehe darin auch kein Problem. C handelt m.E. eindeutig als Stellvertreter von B, das ist für A auch erkenntlich, spätestens seit dem Anruf der C an B.
- Der Termin wurde vom Verkäufer nicht eingehalten.
Warum nicht? B hat einen Stellvertreter benannt, der für ihn die Übergabe des Gerätes übernimmt. Die geschuldete Sache war auch vorhanden. Der Vertrag konnte deshalb seitens des B erfüllt werden.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung