
AW: Limited vs Kleingewerbe
Im Grunde eher eine AG, bei kleineren Unternehmen trifft aber meines Wissens auch die GmbH zu, die sind da etwas flexibler.
Vorteil ist die schnelle Gründung einer Ltd., das geht innerhalb von 24 Stunden. Auch die Haftungsbeschränkung ist deutlich geringer als bei einer GmbH und kann wenige Euro betragen.
Nachteil ist das man sich mit der Ltd. in zwei Rechtsgebieten bewegt. Zum einen im Deutschen, was das Außenverhältnis angeht, im Innenverhältnis gar britisches Recht. Wenn man Pech hat, findet man sich schnell vor einem englischen Gericht wieder. Auch gibt es meines Wissens eher Probleme bei der Buchführung.
Wenn man eine Ltd. gründen möchte, sollte man sich da genauer beraten lassen, sprich von einem Anwalt der auf Handels und Gewerberecht spezialisiert ist. Stolperfallen gibt es hier zu genüge.
Aber wikipedia klärt auch für das Erste etwas auf:
[url]http://de.wikipedia.org/wiki/Aktiengesellschaft_(Vereinigtes_K%C3%B6nigreich)#V orteile[/url]
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung