Hallo,
Wie ist die Situation zu bewerten, in der die Ware bereits auf dem Weg zum Kunden ist, dieser aber zwischenzeitlich vom Widerrufsrecht gebrauch macht?
Kann der Kunde die Annahme der Ware verweigern?
Meine Interpretation von §312d i.V.m. §355-357 BGB geht davon aus, dass der Kunde die Ware erst annehmen muss, um dann vom Widerrufsrecht gebrauch machen zu können. Wie soll sonst der Sinn und Zweck des Rechts zur Prüfung der Ware erklärt werden?
Gruss, Sven