Hallo liebe eRechtler,
ich habe eine Frage zur Überlegung einer neuen Webseite.
Mal angenommen, man möchte eine Seite zu einem Online-Rollenspiel (Bsp. das eventuell aus den Medien bekannt ist: World of Warcraft) eine Seite ins Leben rufen, auf der man die Charaktere die von anderen Personen gespielt werden (auch Avatar genannt) bewerten kann.
In diesem Spiel kann man mit fremden Menschen Abenteuer erleben und Spaß haben. Genausogut gibt es aber auch Personen im Spiel die eben dieses Spiel nicht beherrschen - es gibt auch Leute mit denen will man kein Fußball spielen...
Wenn man nun eine Plattform schafft, auf der die Spieler eines Spiels die Charaktere mit denen sie mal gespielt haben nach Punkten + Kommentar bewerten können - ist dies verboten?
Es ist dem Verfasser sowie dem Hoster etc. nie bekannt wer dahintersteckt - der echte Mensch am PC bleibt unbekannt. Höchstens Freunde von demjenigen - die auch das Spiel mit ihm spielen - wüssten, wenn sie seinen Charakternamen auf der Webseite lesen, dass er es ist. Aber sonst kann niemand fremdes von dem Namen im Spiel einen Rückschluss auf den echten Spieler der am Computer sitzt nehmen.
Macht man sich strafbar, wenn man so eine Seite ins Leben rufen würde?
Ich hoffe ich konnte die Idee einigermaßen neutral aber dennoch verständlich formulieren und hoffe auf eine Antwort.
Vielen Dank im Vorraus.