
AW: Gesetzliche Kündigungsfrist Webhosting
Was steht denn im Vertrag? Gibt es da vereinbarte Fristen? Denn eigentlich sollte dies immer vertraglich bestimmt sein.
Ansonsten eben die gesetzlichen. Da kommt es auf die Art des Vertrages an. Bei Webhosting kommen meiner Ansicht entweder Miet- oder Dienstvertrag in Frage. Wenn nichts vereinbart wurde, ist m.E. von einem Mietvertrag auszugehen. (entgeltliche Gebrauchsüberlassung auf Zeit, durch die Zuteilung von Speicherplatz auf einem Webserver. Der jederzeitliche Zugang wäre m.E. mit dem "Besitz" gleichzusetzen)
Bei der genauen Frist bin ich mir jetzt nicht 100 %ig sicher, müsste aber 3 Monate betragen und immer zum Monatsende. Die für den Vermieter zwingende Verlängrung bei einer Vertragslaufzeit von 5 bzw. 8 Jahren, auf 6 bzw. 9 Monate, gilt meines Wissens nur für Wohnraum. Aber wie gesagt, bin mir nicht wirklich sicher...
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung