
AW: IP-Adressen speichern?
Angenommen es werden die MD5-Hash-Codes der IP-Adressen aus sicherheitstechnischen Gründen (Abwehr von Brute-Force-Attacken) für einen Zeitraum von maximal zehn Minuten gespeichert und der Anwender darüber nicht informiert. Ist das erlaubt?
IP-Adressen sind als personenbezogene Daten anzusehen und stellen Nutzungsdaten nach §15 TMG dar. Wann diese gespeichert werden dürfen, regelt dieser entsprechend:
[url]http://bundesrecht.juris.de/tmg/__15.html[/url]
Was nun zutrifft, ist m.E. vom jeweiligen Angebot abhängig. Eine Datenschutzerklärung würde ich aber dennoch empfehlen. 
Wenn man ein Web-2.0-Programm auf seinem Server installiert und jeder sich frei anmelden kann. Wer haftet dann für die gespeicherten Daten des Benutzers, sollte dieser unerlaubte Daten (wie z.B. rechtsextreme Bilder oder Musik) speichern?
Speicherung siehe § 10 TMG:
[url]http://bundesrecht.juris.de/tmg/__10.html[/url]
Ist ebeneine Sache der Kenntnis, wobei es aber auch gewisse Prüfungspflichten geben könnte, sowie damit verbunden eine sog. Störerhaftung (z.B. bei Urheberrechtsverletzungen in Foren)
Ist der eigentliche Uploader von rechtsverletzenden Inhalten nicht zur Hand, so könnte uU. der Betreiber haftbar gemacht werden. (siehe z.B. § 9 Satz 1 Nr. 2 MDStV, entfernen von offensichtlich rechtswidrigen Inhalten)
Rechtswidrige Inhalte sollten m.E. schon gar nicht erst gespeichert werden, was sich in der Praxis aber meist als recht schwer herausstellt. Bei Kommentaren/Forenbeiträgen, hilft natürlich eine Vorabkontrolle. In Blogs und kleinen Foren machbar, bei großen Angeboten schon sehr aufwändig.
Ein entsprechendes Moderatorenteam ist dann sehr hilfreich.
PS: Der Inhalt von "Strafrecht & Internet - Ist das Hacken oder das Verbreiten von Computer-Viren strafbar ?" in den FAQs ist nicht vorhanden.
Geb ich weiter, aber dazu: im StGB finden sich dazu auch entsprechende "Hackerparagaphen". z.B. §§ 202a - 202c
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung