Hallo Gemeinde,
nehmen wir mal an, das ein A Bilder auf ebay und seiner Homepage veröffentlicht. Dann kommt ein B und bedient sich schön mit den Bildern, und setzt diese auch bei mobile und ebay ein. Ein Teil der Bilder liebt auf dem Webspace von A und wird nur vom B verlinkt.
Sagen wir mal das A das mitbekommen hat und einen Anwalt einschaltet. Der B akzeptiert auch die Unterlassungserklärung aber den Schadensersatz und die Anwaltskosten möchte dieser nicht tragen.
Der A ist verärgert, da er jetzt die Rechnung vom Anwalt selber bekommt. Sollte dieser Klagen? Es geht hierbei um 4 Stellige Summe. Wie gut würde die Chancen von A stehen, den Fall zu Gewinnen und wer würde für die Gerichtskosten aufkommen?
Bei den Bildern von A würde es sich um kreative Fotos von einem Fahrzeug handeln.