
AW: Wohnmobil ersteigert – dann angeblich abgebrannt
Wäre denn überhaupt ein Schaden entstanden? Beispielsweise durch einen bereits getätigten Weiterverkauf der Sache. Wenn ja, könnte man ggf. Schadensersatz fordern oder für evtl. Aufwendungen - Erfüllungsinteresse (Fahrkosten, Ersatzfahrzeug). (280, 283 BGB)
Ansonsten m.E. Unmöglichkeit der Leistung, durch Absichtliche Vertragsverletzung.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung