
AW: Rechte am eigenen Bild / Stimme
Es gibt das Recht am eigenen Bild, § 22 KunstUrhG. Entsprechend darf ein solches Bild entweder nur mit Zustimmung der abgelichteten Person veröfentlicht werden oder (im Zweifel) wenn man dafür eine Vergütung erhalten hat. Ferner kann man sich natürlich auch auf das allgem. Persönlichkeitsrecht berufen, was mehr oder weniger durch den 22 m.E. aber mehr oder weniger wiedergespiegelt wird. Aspekte des Datenschutzes, z.B. weil man ein paar über den Durst getrunken hat und der Chef das nicht gerade im Internet finden soll (oder eine Bewerbung versauen könnte, denn Personalchefs googeln bekanntlich auch sehr gerne), könnten auch eine Rolle spielen.
Nur weil man sich hat fotografieren lassen, heißt das noch lange nicht das man die Einwilligung gegeben hat im Internet veröffentlicht zu werden.
Zur Stimme, da kann man sich wohl gut drüber Streiten. Natürlich könnte man auch hier sicherlich das Persönlichkeitsrecht anbringen. Nur ist meiner Ansicht die Stimme vom Wiedererkennungswert, wohl weniger markant als ein Bild. Zumal die Stimme bei einer Aufnahme öfters leicht verfälscht wiedergegeben wird, je nach Aufnahmequalität.
Man könnte ggf. auch das Urheberrecht zur Hilfe nehmen. Doch bei einem rein abgelesenen Text, ist ein Urheberrecht fraglich, wäre dann eine Sache des individuellen Ausdrucks der Stimme. Wird der Text monoton vorgelesen, ist es m.E. aber zu verneinen.
Würde ein Urheberrecht jedoch vorliegen, wäre es meiner Meinung im Falle eines Widerrufes, eine Sache von Treu und Glauben (§ 8 II UrhG), wenn man Miturheber ist, also das Werk nicht alleine geschaffen hat.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung