
AW: Haftbar bei Weiterleitung bei einem Sub-Domains Service
Wenn man plant eine Dienstleistung anzubieten, sollte man sich in solchen Punkten professionel beraten lassen. Besonders was AGB/Nutzungsbedingungen etc. angeht, hier kann schon viel mit abgedeckt (Haftung, Freistellung, Rechte Dritter usw.) werden. Das einmal vorweg.
Das Geld sollte es einem schon wert sein.
Was die Haftung angeht, so ist mir nur was im Zusammenhang mit Spam bekannt (LG Leipzig (Az.: 12 S 2595/03))
u.a. könnten noch die jeweiligen Regelungen der §§7 ff TMG anwendbar sein, je nachdem was halt zutreffend ist und wie umfangreich die Dienstleisung sein soll. (evtl. auch Hosting?). Ggf TKG...
Fraglich ist m.E, in wie weit der Dienstanbieter überhaupt einen Einfluss auf die entsprechenden Inhalte nehmen kann und ob er sie überhaupt kontrollieren könnte.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung