Ist es zulössig das ein Anwalt (A) einen Forenbetreiber (B) auffordert diesem die Daten einiger Nutzer (unter angabe deren Synonyme) offen zu legen. Oder fallen diese Daten unter den Datenschutz und einen offenlegeung wäre somit rechtswiedrig. Wenn dem so ist, fordert dann "A", "B" zu einer rechtswiedrigen Handlung auf?